Automatische Verlängerung mit langer Kündigungsfrist
Viele Verträge verlängern sich automatisch um eine weitere Laufzeit, wenn Sie nicht innerhalb eines bestimmten Fensters kündigen, oft 60 bis 90 Tage vor dem Enddatum. Verpassen Sie es, sitzen Sie eine volle weitere Laufzeit fest, selbst wenn Sie nur monatsweise bleiben wollten. Die Falle: Das Kündigungsfenster öffnet und schließt sich, lange bevor Sie ans Ausziehen denken.
Verlangen Sie: Verlangen Sie eine kürzere Kündigungsfrist, 30 Tage sind üblich, oder eine Klausel, die den Vertrag am Ende der Laufzeit in ein monatliches Mietverhältnis überführt, statt ihn um eine volle Laufzeit zu verlängern.
Reparaturen und Instandhaltung auf Sie abgewälzt
In üblichen Verträgen ist der Vermieter für Gebäude und Haustechnik zuständig, der Mieter nur für selbst verursachte Schäden. Achten Sie auf Formulierungen, die Ihnen 'sämtliche Wartung und Reparaturen', Heizung, Sanitär oder gar das Dach aufbürden. Bei einem gewerblichen Triple-Net-Vertrag ist das normal, aber Sie sollten es einpreisen, bevor Sie zustimmen.
Verlangen Sie: Verlangen Sie, Ihre Verantwortung auf Schäden zu begrenzen, die Sie oder Ihre Gäste verursachen, und eine betragsmäßige Obergrenze für jede einzelne Reparatur, die man Ihnen in Rechnung stellen kann.
Unbegrenzte Kautionsabzüge
Die Kaution soll offene Miete und Schäden über die normale Abnutzung hinaus abdecken. Vage Klauseln, die Abzüge für 'Reinigung, Neuanstrich und Wiederherstellung' erlauben, lassen den Vermieter mehr einbehalten, als gewöhnliche Nutzung kosten dürfte. Je schwerer ein Abzug vorherzusehen ist, desto mehr Spielraum gibt es später für Streit.
Verlangen Sie: Verlangen Sie ein Übergabeprotokoll mit Fotos beim Einzug und eine Klausel, die eine aufgeschlüsselte, mit Belegen versehene Liste aller Abzüge innerhalb einer festen Frist nach dem Auszug vorschreibt.
Happige Vertragsstrafen beim vorzeitigen Ausstieg
Das Leben ändert sich, ein neuer Job, eine Beziehung, die Gesundheit, und ein vorzeitiger Auszug kann brutal teuer werden. Manche Verträge verlangen zwei oder drei Monatsmieten, oder Miete bis ein Nachmieter gefunden ist, ohne jede Pflicht, überhaupt zu suchen. Kennen Sie die genaue Zahl vor der Unterschrift, nicht erst, wenn Sie umziehen müssen.
Verlangen Sie: Verlangen Sie eine definierte Ablösesumme (zum Beispiel ein bis zwei Monatsmieten) und eine Pflicht des Vermieters, die Wohnung zügig neu zu vermieten, damit Ihre Haftung endet, sobald ein Nachmieter einzieht.
Mieterhöhungen und gestapelte Gebühren
Prüfen Sie, wie und wann die Miete steigen kann, und welche Gebühren obendrauf kommen: Mahngebühren, Verwaltungspauschalen, Stellplatz, umgelegte Nebenkosten oder jährliche Staffel- und Indexklauseln, die sich aufsummieren. Eine niedrige Kaltmiete kann mit allen Zuschlägen deutlich teurer sein, als sie aussieht.
Verlangen Sie: Verlangen Sie eine für die Laufzeit feste Miete, eine klare Obergrenze für jährliche Erhöhungen und eine vollständige schriftliche Liste aller wiederkehrenden Gebühren.
Zutritt, Untervermietung und 'wie gesehen'-Klauseln
Manche Verträge erlauben dem Vermieter Zutritt mit wenig oder gar keiner Ankündigung, verbieten Untervermietung pauschal oder übergeben die Wohnung 'wie gesehen', womit Sie auf Einwände zum Zustand verzichten. Jede dieser Klauseln verschiebt still Kontrolle oder Risiko auf Sie.
Verlangen Sie: Verlangen Sie eine angemessene Vorankündigung vor Zutritt (24 bis 48 Stunden außer im Notfall), Untervermietung mit zumutbarer Zustimmung und eine Liste bekannter Mängel statt eines pauschalen 'wie gesehen'.