Ein weiter Anspruchsverzicht
Kern der meisten Abfindungen ist, dass Sie den Arbeitgeber gegen Zahlung von Rechtsansprüchen freistellen. Das Risiko ist ein Verzicht, der so weit reicht, dass er Ansprüche erfasst, von denen Sie nichts wissen, oder Rechte mit echtem Wert. Einmal unterschrieben, sind diese Ansprüche meist endgültig weg.
Verlangen Sie: Verstehen Sie genau, welche Ansprüche Sie aufgeben, und prüfen Sie, dass die Zahlung wirklich mehr ist als das, was Ihnen ohnehin zusteht: Für den Verzicht sollten Sie etwas Echtes bekommen.
Einseitige Nichtherabsetzung
Nichtherabsetzungsklauseln verbieten Ihnen oft jede negative Äußerung über den Arbeitgeber, während er frei über Sie sprechen darf. Eine einseitige Klausel, oder eine so weite, dass sie eine ehrliche Referenz oder eine rechtmäßige Beschwerde erstickt, ist unausgewogen.
Verlangen Sie: Verlangen Sie Gegenseitigkeit und Ausnahmen für wahrheitsgemäße Aussagen gegenüber Behörden, in Gerichtsverfahren oder soweit gesetzlich geschützt.
Wettbewerbsklauseln im Abschied versteckt
Achten Sie auf Wettbewerbsverbote, Abwerbeverbote oder neue Vertraulichkeitspflichten, die in der Abfindung eingeführt (oder verlängert) werden. Sie beim Abschied zu akzeptieren kann den nächsten Job begrenzen, teils zu Bedingungen, die Sie im Arbeitsverhältnis nie akzeptiert haben.
Verlangen Sie: Verlangen Sie, neue oder verlängerte Beschränkungen zu streichen oder zu verengen, und prüfen Sie vor der Annahme, ob sie an Ihrem Ort überhaupt durchsetzbar sind.
Zahlungsbedingungen und Fortführung der Leistungen
Prüfen Sie, wie und wann die Abfindung gezahlt wird (Einmalbetrag oder Raten), was sie auslöst und was mit Leistungen passiert: Krankenversicherung, Anteile und verdiente Boni. Raten mit laufenden Bedingungen können gestoppt werden; verdiente Vergütung sollte nicht verhandelbar sein.
Verlangen Sie: Verlangen Sie einen klaren Zahlungsplan, die Bestätigung, dass verdiente Löhne, Boni und unverfallbare Anteile in jedem Fall gezahlt werden, und Klarheit über die Fortführung der Leistungen.
Referenzen und Wiedereinstellung
Manche Vereinbarungen regeln, was der Arbeitgeber sagt, wenn ein künftiger Arbeitgeber anruft, und ob Sie wieder eingestellt werden können. Eine vage oder ungünstige Referenzklausel kann Ihre nächste Suche still beschädigen.
Verlangen Sie: Verlangen Sie eine vereinbarte neutrale oder positive Referenz und Klarheit, wer Referenzanrufe beantwortet und was bestätigt wird.
Zu wenig Bedenkzeit, kein Widerrufsfenster
Sie sollten nicht gehetzt werden. Vielerorts verlangen bestimmte Abfindungsverzichte eine Mindestbedenkzeit und ein Widerrufsfenster, und ein Deal, der zur sofortigen Unterschrift drängt, ist ein Warnsignal.
Verlangen Sie: Verlangen Sie ausreichend Zeit zur Prüfung (und für Rechtsrat) und bestätigen Sie alle Bedenk- und Widerrufsfristen, die Ihnen das Gesetz zusteht.